Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1.  Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für unseren 
gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber in Bezug auf den 
Vertragsgegenstand; entgegenstehende oder von diesen 
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden 
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer 
Geltung zugestimmt. 

1.2.  Dies gilt auch, wenn wir mit dem Auftraggeber bereits in einer 
Geschäftsbeziehung stehen oder standen, in welcher die AGB des 
Auftraggebers galten, oder wenn im Rahmen der Auftragsabwicklung auf AGB 
des Auftraggebers verwiesen wird und wir einer Einbeziehung nicht 
nochmals ausdrücklich widersprechen. 

1.3.  Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäfte über 
Werk-, Werklieferungs- und Dienstleistungen mit Unternehmern nach § 14 BGB. 

2. Vertragsschluss

2.1.  Unsere Angebote sind freibleibend und stellen kein verbindliches 
Angebot dar. 

2.2.  Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot zum 
Abschluss eines Vertrages dar. 

2.3.  Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen 
anzunehmen. Die Annahme erfolgt in Textform per Post, Fax oder E-Mail. 

2.4.  Sollten wir das Angebot zu veränderten Bedingungen, z. B. einem 
abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum 
Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten. Der Auftraggeber 
hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot seinerseits binnen 14 
Tagen anzunehmen. 

2.5.  Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als 
Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung 
getroffen wurde. 

3. Unsere Leistung, Fremdleistungen

3.1.  Art und Umfang unserer Leistung und der von uns zu liefernden 
Arbeitsergebnisse ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. 

3.2.  Leistungen von uns, die auf Veranlassung des Auftraggebers 
durchgeführt werden und die über den vertraglich vereinbarten Umfang der 
Auftragsbestätigung hinausgehen sind vom Auftraggeber nach tatsächlichem 
Zeitaufwand gemäß dem im Angebot angeführten Stundensatz zu vergüten. 

3.3.  Wir werden bei der Erbringung kreativer Leistungen Vorgaben und 
Wünsche des Auftraggebers berücksichtigen, sind in der Gestaltung aber frei. 

3.4.  Wir sind mit Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, 
Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers bei Dritten 
in Auftrag zu geben. Die Überwachung und Abwicklung von Fremdarbeiten 
erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Wir sind berechtigt, für die 
Abwicklung und Überwachung von Aufträgen mit Dritten, eine Handling-Fee 
von 15% des jeweiligen Netto-Auftragswertes zu berechnen. 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die für unsere 
Leistungserbringung wesentlichen Daten, Informationen und Unterlagen in 
der vereinbarten Form und Qualität zur Verfügung zu stellen. Der 
Auftraggeber hat uns zudem bei der Erbringung der Leistung soweit 
erforderlich, z.B. durch Freigabeerklärungen und Rückmeldungen zu 
Arbeitsergebnissen zu unterstützen um so eine Durchführung unserer 
Leistung zu ermöglichen. 

4.2.  Der Auftraggeber versichert, dass die uns übermittelten Daten, 
Informationen und Unterlagen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und 
keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und andere 
Immaterialgüterrechte) verletzen und frei von Mängeln sind. 

4.3.  Der Auftraggeber räumt uns die zur Vertragserfüllung 
erforderlichen Rechte an den von ihm übermittelten Daten, Informationen 
und Unterlagen ein. 

4.4.  Der Auftraggeber stellt uns von jeglicher Inanspruchnahme Dritter 
im Zusammenhang mit den vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, 
Informationen und Unterlagen auf erstes Anfordern frei. Dies beinhaltet 
auch die Kosten der Rechtsverteidigung. 

5. Lieferung, Liefergegenstand, Termine

5.1. Sofern Arbeitsergebnisse in elektronischer Form übergeben werden, 
erfolgt die Übergabe in einem für den Auftraggeber nutzbaren 
Standardformat durch Bereitstellung eines Downloadlinks, elektronischen 
Datenversand oder Übertragung auf einen Server. Die Lieferung offener 
Daten, die eine Bearbeitung ermöglichen, ist nicht geschuldet. 

5.2.  Werden Arbeitsergebnisse nicht in elektronischer Form übergeben, 
werden diese auf Kosten des Auftraggebers an diesen versandt. In dem 
Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe an den 
Spediteur, Frachtführer oder sonst zu Ausführung der Versendung 
bestimmten Person oder Unternehmen auf den Auftraggeber über. Die 
Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift. 

5.3.  Genannte Termine zur Erbringung unserer Leistung geben den 
jeweiligen Planungsstand wider und setzen die rechtzeitige Erfüllung der 
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Insbesondere bei durch 
den Auftraggeber veranlassten verzögerten Freigabeerklärungen, 
Änderungen, Zusatzarbeiten und sonstigen Abweichungen vom ursprünglich 
vereinbarten Leistungsumfang, können sich genannte Termine verschieben. 

5.4.  Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit 
diese für den Auftraggeber zumutbar sind. 

5.5.  Genannte Termine sind keine Fixtermine, es sei denn wir hätten 
einen Termin ausdrücklich als Fixtermin bestätigt. 

5.6.  Angegebene Termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger, 
rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung nach Ziff. 6. 

5.7.  Verzögerungen, die bei uns oder bei einem unserer 
Unterlieferanten/Subunternehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund 
von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z. B. 
währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, 
Streiks, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, 
Rohstoff- oder Energiemangel) und nicht von uns zu vertreten sind, 
berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung 
hinauszuschieben. Sofern die Durchführung des Vertrages aufgrund der 
Verzögerung für den Auftraggeber unzumutbar wird, so ist er zum 
Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden 
Leistungshindernissen sind wir ebenfalls berechtigt vom Vertrag 
zurücktreten. 

6. Nichtverfügbarkeit der Leistung

6.1.  Jedes Angebot steht, sofern es Leistungen Dritter beinhaltet, 
unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und ausreichender 
Selbstbelieferung. 

6.2.  Wenn die für die Durchführung des Auftrages benötigten Produkte 
und Leistungen nicht verfügbar sind, weil wir bei Vertragsschluss nicht 
vorhersehbar und unverschuldet von unserem Lieferanten nicht beliefert 
werden, haben wir das Recht, uns von dem Vertrag zu lösen. In diesem 
Falle werden wir den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass 
eine Lieferung nicht möglich ist. 

7. Preise, Versandkosten, Auslagen, Reisekosten

7.1.  Sämtliche genannten Preise verstehen sich zuzüglich der 
gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

7.2.  Die Preise gelten ab Werk. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, 
Versicherung und sonstige Versandkosten sind zusätzlich vom Auftraggeber 
zu tragen. Im Fall von Lieferungen in Länder außerhalb der EU können 
auch Zollgebühren anfallen, die ebenfalls der Auftraggeber zu tragen hat. 

7.3.  Die Höhe der Kosten nach Ziff. 7.2 ergeben sich aus der jeweiligen 
vertraglichen Vereinbarung. Ist nichts vereinbart, hat der Auftraggeber 
gegen entsprechende Nachweise die tatsächlich angefallenen Kosten zu 
erstatten. 

7.4.  Der Auftraggeber hat uns die Kosten für Reisen und Spesen die uns 
im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Leistung entstehen und die 
mit dem Auftraggeber abgesprochen sind zu erstatten. Bei Reisen mit dem 
PKW sind uns die Fahrtkosten mit EUR 0,30 pro tatsächlich gefahrenem 
Kilometer, bei Fahrten mit der Bahn die Kosten für Bahntickets 2. Klasse 
und bei Flügen die Kosten für die Flugtickets (Economy) zu erstatten. 
Übernachtungskosten sind gegen Nachweis in tatsächlicher Höhe zu 
erstatten. Im Übrigen hat der Auftraggeber die Reisekosten gemäß den 
Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) zu erstatten. 

7.5.  Werden dem Auftraggeber Rabatte, Skonti oder Nachlässe gewährt, 
beziehen sich diese nicht auf Fremdleistungen und Kosten nach Ziff. 7.2 
und 7.4. 

8. Zahlung, Rechnung, Fälligkeit und Verzug

8.1.  Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung ohne Abzug mit 
Zugang der Rechnung und ggfs. Lieferung bzw. Abnahme des 
Arbeitsergebnisses fällig. 

8.2.  Leistungen die vom Auftraggeber nach Zeitaufwand zu vergüten sind, 
wie z.B. Beratungsleistungen und Zusatzarbeiten, werden monatlich 
abgerechnet. 

8.3.  Wir sind berechtigt angemessene Abschlagszahlungen im Voraus zu 
verlangen. Diese werden mit Erhalt der Rechnung fällig. 

8.4.  Für Fremdleistungen die wir in eigenem Namen beauftragen können 
wir eine Vorschusszahlung in Höhe des Auftragswertes beim Auftraggeber 
verlangen. Diese werden mit Erhalt der Rechnung fällig. 

8.5.  Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Auftraggeber in 
Verzug. Während des Verzuges hat der Auftraggeber den im Verzug 
befindlichen Betrag mit dem jeweils geltenden gesetzlichen 
Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines 
weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser 
Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 

8.6.  Wir sind berechtigt, Rechnungen ausschließlich auf elektronischem 
Wege zu versenden, sofern diese den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben 
genügen. 

8.7.  Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des 
Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des 
Auftraggebers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines 
Insolvenzverfahrens), so können wir vom Auftraggeber Vorauszahlung 
verlangen, noch nicht gelieferte Arbeitsergebnisse zurückhalten sowie 
die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der 
Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, 
die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB 
bleibt unberührt. 

9. Abtretung und Zurückbehaltungsrecht

9.1.  Die Abtretung eines Anspruchs des Auftraggebers gegenüber uns ist 
nur mit unserer Einwilligung oder Genehmigung rechtswirksam; § 354a HGB 
bleibt unberührt. 

9.2.  Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber 
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis 
beruht. 

10. Nutzungsrechte

10.1.  Wir übertragen dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der 
vereinbarten Vergütung die für die Erfüllung des vertraglichen Zwecks 
erforderlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Arbeitsergebnissen. 
Sofern nicht anders vereinbart wird von uns nur ein einfaches, zeitlich 
auf ein Jahr, räumlich auf Deutschland und inhaltlich auf den im Auftrag 
genannten Zweck beschränktes Nutzungsrecht im vertragsgemäßen Umfang 
einräumt. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, 
Unterlizenzierung oder Übertragung an Dritte ist nicht enthalten. Die 
Nutzung ist ferner nur gestattet, wenn im Zusammenhang mit der Nutzung 
der von uns gelieferten Arbeitsergebnisse, insbesondere auf 
Vervielfältigungsstücken, auf uns als Urheber/Agentur in geeigneter und 
branchenüblicher Weise hingewiesen wird. 

10.2.  Eine über Ziff. 10.1 hinausgehende oder abweichende Nutzung 
bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber. 

10.3.  Falls für unsere Leistungen/Arbeitsergebnisse oder bestimmte 
Nutzungen nicht ausdrücklich eine Vergütung vereinbart ist, bemisst sich 
diese nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen (AGD/SDSt) in seiner 
bei Vertragsschluss geltenden Fassung. 

10.4.  Beauftragen wir zur Erfüllung unserer vertraglich geschuldeten 
Leistung Dritte, werden wir nur die für die Vertragserfüllung 
erforderlichen Rechte erwerben. 

10.5.  Wir werden den Auftraggeber darauf hinweisen, wenn für die von 
uns gelieferten Leistungen oder Arbeitsergebnisse Rechte bei Dritten 
oder bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA eingeholt werden müssen. 
Die an den Dritten oder die Verwertungsgesellschaft zu entrichtenden 
Zahlungen trägt der Auftraggeber. 

11. Eigentum, Eigentumsvorbehalt

11.1.  An unseren Arbeitsergebnissen werden dem Auftraggeber nur 
Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang eingeräumt. Eigentumsrechte hieran 
erwirbt der Auftraggeber nicht. 

11.2.  Der Auftraggeber erwirbt Eigentumsrechte nur an von uns 
gelieferten Vervielfältigungsstücken. Die gelieferten 
Vervielfältigungsstücke bleiben jedoch bis zur vollständigen Bezahlung 
aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von uns gegen den 
Auftraggeber unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber 
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Eine Weiterveräußerung 
ist nicht gestattet, soweit zwischen dem Auftraggeber und seinem Kunden 
ein Abtretungsverbot besteht und § 354a HGB keine Anwendung findet. Der 
Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch 
an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des 
Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet uns den Schuldner der 
abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für uns 
bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so 
sind wir auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch unsere 
Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von 
Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. 

12. Rügepflicht, Abnahme, Gewährleistung

12.1.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, von uns gelieferte 
Arbeitsergebnisse auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Mängelrügen 
wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von einer Woche ab Übergabe 
der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber schriftlich gegenüber uns zu 
erklären. Versteckte Mängel, die auch nach der unverzüglichen 
sorgfältigen Untersuchung nicht festzustellen sind, sind uns 
unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb einer Woche ab 
Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Zur Fristwahrung genügt die 
rechtzeitige Absendung der Rüge. Nach Ablauf der Fristen ist die 
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die 
gesetzlichen Regelungen über die kaufmännische Untersuchungs- und 
Rügepflichten bleiben unberührt. 

12.2.  Der Auftraggeber hat innerhalb einer Woche ab Übergabe der 
Arbeitsergebnisse die Abnahme zu erklären oder Umstände mitzuteilen, die 
einer Abnahme entgegenstehen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die 
Abnahme nicht verweigert werden. Eine Freigabeerklärung stellt eine 
Abnahme des freigegebenen Arbeitsergebnisses dar. 

12.3.  Im Falle eines Mangels ist die Gewährleistung zunächst nur auf 
Nacherfüllung durch uns beschränkt. Wir sind berechtigt nach unserer 
Wahl eine Nachbesserung und/oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. 
Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist 
nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, 
ist der Auftraggeber berechtigt, wahlweise zu mindern oder vom Vertrag 
zurückzutreten. 

12.4.  Mängel eines Teils der gelieferten Arbeitsergebnisse berechtigen 
nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass die 
Teilleistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 

12.5.  Ansprüche wegen Gewährleistung verjähren innerhalb eines Jahres 
ab Abnahme der Arbeitsergebnisse, es sei denn wir hätten arglistig 
gehandelt. 

13. Rechtliche Prüfung

13.1. Sofern nicht anders vereinbart, werden wir unsere 
Arbeitsergebnisse in rechtlicher Hinsicht auf Kosten des Auftraggebers 
anwaltlich überprüfen lassen. Diese Kosten sind vom Auftraggeber 
gesondert nach dem tatsächlichen Aufwand zu vergüten. Hierauf weisen wir 
ggfs. in unserem Angebot an den Auftraggeber hin. 

14. Datenherausgabe; Archivierung/Aufbewahrung

14.1.  Der Auftraggeber kann jederzeit die Herausgabe der von ihm an uns 
übergebenen Daten und Unterlagen ohne Angabe von Gründen verlangen. 

14.2.  Wir sind berechtigt, aber ohne entsprechende schriftliche 
Vereinbarung nicht verpflichtet, unsere Arbeitsergebnisse und Entwürfe 
über den Zeitpunkt der Übergabe der Arbeitsergebnisse an den 
Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus zu archivieren bzw. 
aufzubewahren. 

15. Geheimhaltung

15.1.  Die Parteien verpflichten sich hiermit, vertraulichen 
Informationen, die der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit der 
Zusammenarbeit offenbart werden oder zu denen die jeweils andere Partei 
im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit Zugang hat, streng geheim zu 
halten und sie ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei weder zu 
offenbaren, zugänglich zu machen, zu verbreiten, noch zu veröffentlichen. 

15.2.  Vertrauliche Informationen sind alle als vertraulich 
gekennzeichneten Informationen wirtschaftlicher, geschäftlicher, 
technischer, finanzieller oder sonstiger vertraulicher Natur, 
insbesondere aber nicht abschließend, alle Mitteilungen, Dokumente, 
Notizen, Spezifikationen, Beschreibungen, Skizzen, Zeichnungen, Designs, 
Daten, Erfindungen, Ideen, Verfahren, Pläne, Programme, Modelle, sowie 
sonstige nicht zum Stand der Technik gehörende Erkenntnisse, Erfahrungen 
und Know-how, die von einer Partei der jeweils anderen Partei im Rahmen 
der Zusammenarbeit offenbart oder zugänglich gemacht werden, und zwar 
unabhängig von der Art der Aufzeichnung, Speicherung oder Übermittlung 
(schriftlich, mündlich, elektronisch oder visuell). 

15.3.  Vertrauliche Informationen dürfen von der die Informationen 
erhaltenden Partei für keine anderen Zwecke als die vereinbarten genutzt 
werden, insbesondere ist eine Verwertung durch diese Partei selbst oder 
Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. 

15.4.  Die Parteien werden jeweils geeignete Maßnahmen ergreifen, um 
vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vor einem 
unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. 

15.5.  Vertrauliche Informationen dürfen nur an solche Geschäftsführer, 
Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Berater der empfangenden Partei 
weitergegeben werden, für die die Offenbarung oder der Zugang zu solchen 
vertraulichen Informationen im Rahmen der Durchführung vertraglicher 
Pflichten erforderlich ist. Sofern diese Personen nicht bereits 
arbeitsvertraglich und/oder aufgrund einer gesetzlichen 
Verschwiegenheitsverpflichtung zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, 
hat die jeweilige Partei sicherzustellen, dass diese Personen sich vor 
Empfang jeglicher vertraulicher Informationen zur Einhaltung dieser 
Vereinbarung verpflichtet oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung 
abgeschlossen haben, die mindestens ebenso strenge 
Geheimhaltungsverpflichtungen beinhaltet und zwar auch über das Ende 
ihres Anstellungsverhältnisses hinaus; dies gilt unabhängig von der Art 
oder der rechtlichen Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses. 

15.6.  Ausgenommen von der vorstehenden Geheimhaltungsverpflichtung sind 
Kenntnisse und Informationen, die zur Zeit ihrer Offenbarung an die 
empfangende Partei bereits allgemein bekannt waren oder die nachträglich 
allgemein bekannt werden, ohne dass die empfangende Partei hieran ein 
Verschulden trifft. Diese Ausnahmen gelten nur in Bezug auf die 
Kenntnisse und Informationen als solche, aber nicht für die in den 
vertraulichen Informationen enthaltene Verwendung, Verknüpfung oder 
Konzeption solcher Kenntnisse und Informationen, sofern nicht auch diese 
selbst allgemein bekannt sind. 

16. Datenschutz

16.1.  Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten 
werden von uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen 
Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert. 

16.2.  Werden uns vom Auftraggeber Daten und Unterlagen übermittelt, die 
personenbezogene Daten Dritter enthalten, ist der Auftraggeber 
verantwortlich für die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und 
Nutzung dieser Daten durch uns. 

16.3.  Wir weisen den Auftraggeber darauf hin, dass dieser im Falle der 
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag 
(Auftragsdatenverarbeitung) gesetzlich verpflichtet ist, uns hierzu nach 
den gesetzlichen Vorgaben gesondert zu beauftragen. Auf Anfrage sind wir 
berechtigt, aber nicht verpflichtet dem Auftraggeber eine entsprechende 
Vorlage zur Beauftragung der Auftragsdatenverarbeitung bereitstellen. 
Der Auftraggeber ist alleine für die von ihm veranlasste 
Auftragsdatenverarbeitung verantwortlich, auch wenn trotz des 
vorgenannten Hinweises keine gesonderte Beauftragung zur 
Auftragsdatenverarbeitung erfolgt und der Auftrag ohne eine solche 
Beauftragung durch uns gleichwohl durchgeführt wird. 

16.4.  Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter wegen der 
Verletzung von datenschutzrechtrechtlichen Vorschriften frei, soweit die 
vom Auftraggeber veranlasste Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung 
personenbezogener Daten Dritter gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen 
verstößt. 

17. Haftungsbeschränkung

17.1.  Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz. Bei Fahrlässigkeit ist 
die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren 
Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der 
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, womit Pflichten gemeint sind, 
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt 
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig 
vertrauen darf, und beschränkt auf den bei Vertragsschluss 
vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung 
von Leben, Körper und Gesundheit. 

17.2.  Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens oder 
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von dieser Haftungsbeschränkung 
unberührt. 

17.3.  Ebenfalls von diesem Haftungsausschluss unberührt, bleibt - 
unabhängig von einem Verschulden von uns - eine eventuelle Haftung bei 
arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer 
Garantie oder Zusicherung. Sofern Garantien von einem anderen Hersteller 
gegeben werden (Herstellergarantie) stellt dies keine Garantie durch uns 
dar. 

17.4.  Wir sind auch für die während des Verzugs durch Zufall 
eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass 
der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. 

17.5.  Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen 
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche 
Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, 
Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns. 

17.6.  Außer in den vorgenannten Fällen ist eine Haftung durch uns 
ausgeschlossen. 

18. Referenz, Teilnahme an Wettbewerben, Belege

18.1.  Wir sind berechtigt, mit den von uns für den Auftraggeber 
erstellten Arbeitsergebnissen für uns als Referenz zu werben. Der 
Auftraggeber wird uns bei Drucksachen oder vergleichbaren 
Vervielfältigungsstücken zu diesem Zweck jeweils mindestens zwei 
Belegexemplare unentgeltlich zur Verfügung stellen. Ferner sind wir 
berechtigt, mit von uns für den Auftraggeber erstellten 
Arbeitsergebnissen bei Kreativ- und Agenturwettbewerben teilzunehmen. 

18.2.  Der Kunde räumt uns hiermit zum Zweck nach Ziff. 18.1 alle 
erforderlichen Rechte, zeitlich und räumlich unbeschränkt, an den von 
uns erstellten Arbeitsergebnissen ein. 

19. Bonitätsprüfung

19.1.  Wir sind berechtigt, zum Zweck der Prüfung der Bonität des 
Auftraggebers bei Wirtschaftsauskunfteien erforderliche personenbezogene 
Daten an die Wirtschaftsauskunfteien zur Erteilung der Auskunft 
weiterzugeben sowie die so erteilten Auskünfte zu verarbeiten, soweit 
dies zur Wahrung berechtigter Interessen von uns erforderlich ist, und 
dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. 

19.2.  Die nach Ziff. 19.1 übermittelten Daten werden ausschließlich zu 
dem Zweck der Bonitätsprüfung genutzt und verarbeitet. 

19.3.  Der Auftraggeber kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunftei 
eine Auskunft über die ihn betreffenden Daten erhalten. 

20. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Schlussbestimmungen

20.1.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss 
der kollisionsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese nicht gesetzlich 
zwingend sind. Das UN-Kaufrecht-Übereinkommen findet keine Anwendung. 

20.2.  Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des 
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist 
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten 
unser Firmensitz in Windeby, ohne Beschränkung der Gerichtsbarkeit der 
für den einstweiligen Rechtsschutz oder im Rahmen des 
Vollstreckungsverfahrens zuständigen Gerichte. 

20.3.  Vertragssprache ist deutsch. Bei Bedarf Englisch.

20.4.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar
sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt.